Dienstag, 29. September 2009

Die Nichtwähler sind stärkste Kraft in der Regierung

Lieber Nichtwähler,

ich gratuliere zum Wahlerfolg! Mit 29% sind die Nichtwähler nun stärkste politische Kraft im deutschen Bundestag! Ich gratuliere auch zum schnellen Abschluss des Koalitionsvertrages mit CDU/CSU und FDP. Die Partei der Nichtwähler nimmt bedingungslos an der Regierung teil - ohne eigene Forderungen zu stellen.

Damit haben die Nichtwähler in Deutschland wirklich etwas bewegt und wirklich Politik gemacht, denn dank Ihres Mandats und aufgrund eines verfassungswidrigen Wahlsystems haben wir in Deutschland die außergewöhnliche Situation, dass unser Land bequem von Menschen regiert wird, die gerade einmal von etwa einem Drittel der Bevölkerung per Stimmabgabe gewählt wurden.

Ich finde es dennoch schade, dass Sie - als Nichtwähler - Ihre Stimme nicht aktiv genutzt haben.
Dennoch wünsche ich viel Erfolg in der neuen Regierung und uns allen eine strahlende Zukunft,

Stemke.


PS: Ich gratuliere natürlich auch allen Politikern und Parteien, die in den letzten Jahren zu der nachhaltigen Erstarkung der politischen Kraft der Nichtwähler beigetragen haben. Wie man sieht, können Regierungen hervorragend von dieser profitieren.


Klarstellung:
Tatsächlich halte ich diese Entwicklung für mehr als bedenklich.
Es muss gerade deshalb noch mehr für eine neue Politik getan werden!

Mittwoch, 16. September 2009

Werden ePetitionen zensiert?

Am 30. Juli 2009 habe ich online eine öffentliche ePetition zum Thema Nukleare Ver- und Entsorgung unter https://epetitionen.bundestag.de eingereicht.

Nachdem die Petition auch am 15. September 2009 immer noch nicht online war und der Status zu der Petition in meinem Profil "Status nicht Verfügbar" war, habe ich mich zur zuständigen Sachbearbeiterin des Petitionsausschusses durchtelefoniert

Frau Jaedtke konnte mir mitteilen, dass am 31. August 2009 eine Eingangsbestätigung per Post an mich versendet wurde. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Petition nicht die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen erfüllt und daher nicht veröffentlicht wurde. Sie würde wie eine allgemeine Petition behandelt werden und es sei eine Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestellt worden.

Man wollte mir aus Verfahrensgründen telefonisch nicht mitteilen, an welcher Voraussetzung es genau mangelt. Ich könne aber schriftlich eine Anfrage einreichen. Dies habe ich mit dem folgenden Schreiben getan:
Datum: 16. September 2009 11:47:19 MESZ
Betreff: Anfrage zur Petiton Pet 2-16-18-279-059003 / Nukleare Ver- und Entsorgung

Guten Tag Frau Jaedtke,
vielen dank für das freundliche Telefonat vom 15. September 2009. Schade, dass Sie meine Frage nicht telefonisch beantworten können. Wie gewünscht stelle ich diese hiermit schriftlich per Mail.
Sie haben mir Mitgeteilt, dass meine am 30. Juli 2009 als öffentliche Petition eingereichte Petition nicht veröffentlicht wurde, da diese die entsprechenden Voraussetzungen nach der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen nicht erfüllt. Die Petition würde jedoch entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen behandelt werden.
Sie haben nicht angegeben, in welchen Punkten die Petition nicht diesen Regeln entspricht. Ich habe angeboten bei Mitteilung der Regelverletzung die Petition entsprechend anzupassen - also zu 'heilen', um eine Veröffentlichung zu ermöglichen. Ich halte die Petition von derartigem allgemeinen Interesse, dass ich eine Veröffentlichung erreichen möchte.


Auch nach erneutem Studium der Richtlinien und der Petition durch mich sowie durch Andere ist uns weiterhin unklar, weshalb die Veröffentlichung der Petition abgelehnt wurde. Es geht um ein wichtiges Thema. Gerade deswegen habe ich die Petition als öffentliche Petition eingereicht.

Ich bitte Sie daher um eine Stellungnahme mit der Angabe der exakten Gründe, die zur Ablehnung der Veröffentlichung der Petition geführt haben. Ich bitte darum die Petition entsprechend 'heilen' zu dürfen, damit eine Veröffentlichung erfolgen kann, bzw. um Vorschläge, wie die Veröffentlichung einer entsprechenden Petition erreicht werden kann.

Können Sie bei der erneuten Prüfung der am 30. Juli 2009 eingereichten Petition keine Gründe entdecken, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, bitte ich Sie, die Petition zu veröffentlichen und mich auch in diesem Fall zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Stemke



PS:
Die auf der Seite http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/index.jsp angegebene Email-Adresse petitionsausschuss@bundestag.de scheint nicht gültig zu sein.
Aus dem Fehlerprotokoll:
193.17.232.1_does_not_like_recipient./Remote_host_said:_550_5.1.1_<petitionsausschuss@bundestag.de>:_Recipient_address_rejected:_User_unknown/Giving_up_on_193.17.232.1./

Des Weiteren möchte ich aufgrund dieses Vorfalls gerne 2 weitere Petitionen einreichen. Allerdings hindern mich daran derzeit Bedenken. Insbesondere der Punkt 4 d) der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen:
  • Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist
Mit dieser Klausel könnte jede weitere Veröffentlichung einer Petition nach der ersten, spätestens aber nach der zweiten veröffentlichen Petition abgelehnt werden.

Die Petitionen, die mir auf den Nägeln brennen sind:



Update 2009-09-24
Heute habe ich eine Antwort in der Post. Kurz zusammengefasst heisst es zur Begründung der Ablehnung:
"Ich bitte um ihr Verständnis, dass der Petitionsausschuss ... davon
absieht, die Ablehnung einer Veröffentlichung gegenüber dem Petenten
zu begründen."

Des weiteren klingt das Schreiben nun nicht mehr so, als würde die Petition gegen die Richtlinien verstoßen, sondern würde nun aus anderen Gründen, die der Ausschuss nicht nennen möchte nicht veröffentlicht.

Leider entsteht dadurch der Verdacht, dass der Petitionsausschuss die Veröffentlichung von Petitionen willkürlich unterbindet. Das "ihr" ist im Schreiben tatsächlich klein geschrieben.
Hier ausführlich die vollständige Antwort:
Nun frage ich mich, was kann man tun?
Hat die Petition das Potential, dass ein Aufruf an viele Menschen, die Petition selbst nochmals wortgleich als ePetition einzureichen etwas bewirkt?
Parallel dazu klassisch Unterschriften sammeln..?
Oder die Petition in einer Akte irgendwo verschimmeln lassen...?

Öffentliche ePetition: Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen ePetitionen

Diese Petition wurde (noch) nicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Ablehnung der Veröffentlichung einer öffentlich gestellten Petition die Ablehnung genau und stichhaltig zu begründen ist.
Ebenso soll der Ablehnung ein Rechtsbehelf beigelegt werden.
Es soll für den Petenten die Möglichkeit geschaffen werden, die Petition bei Ablehnung entsprechend zu überarbeiten um eine Veröffentlichung zu ermöglichen.

Begründung:
Derzeit werden Petitionen, die nicht zur Veröffentlichung zugelassen werden pauschal mit der Begründung abgelehnt, die Petition würde gegen die Richtlinien des Verfahrens verstoßen.
Eine genau Begründung wird nicht angegeben - z.B. gegen welchen Punkt der Richtlinie verstoßen wird. Damit ist es zunächst nicht möglich, die Petition ggf. zu "heilen" um sie zur Veröffentlichung zu lassen zu können.

Auch telefonisch wird keine Auskunft erteilt, mit dem Hinweis, dass dies gegen die Verfahrensrichtlinien verstoßen würde.

Es ist nachvollziehbar, dass aus verschiedenen Gründen Petitionen im Gesamten abgelehnt werden, da gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar wenn eine Veröffentlichung pauschal und ohne Angabe stichhaltiger Gründe abgelehnt wird.
Es sollte die Möglichkeit geben, Gründe, die gegen eine Veröffentlichung sprechen ggf. auszuräumen.

Derzeit werden entsprechende schriftliche Anfragen an den Petitionsausschuss mit dem Hinweis beantwortet, dass der Ausschuss willkürlich entscheiden kann, ob eine Petition veröffentlicht wird oder nicht.

Das derzeitige Vorgehen erweckt den schalen Verdacht eine Zensur bestimmter Themen zu ermöglichen oder gar vor zu nehmen. Dies sollte unbedingt vermieden werden.

Des weiteren fordere ich die Regeln zu präzisieren und den Punkt 4 d) ersatzlos zu streichen.
"Regel 4 d) Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist"

Dies ist offensichtlich kein sachliches Argument, das einer Petition entgegen steht.

Kommentar:
Ist die aktuelle Vorgehensweise der Bundesregierung Zensur von öffentlichen Petitionen?

Öffentliche ePetition: Petitionsrecht - Datenschutz

Diese Petition wurde (noch) nicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestab möge beschließen, die Daten von Petenten und Unterzeichnern zu schützen - bei Öffentlichen Petitionen (online Petition) wie auch bei Einzelpetitionen.

Begründung:
Bei öffentlichen ePetitionen werden personenbezogene Daten des Petenten sowie der Unterzeichner veröffentlicht.

Für die Bearbeitung einer Petition ist es jedoch vollkommen ausreichend, wenn die Identitäten des Petenten und der Unterzeichner dem Petitionsausschuss bekannt sind.
Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten (Vollständiger Name, bzw. Vollständiger Name und Anschrift bzw. Land/Bundesland) ist nicht notwendig.
Eine Veröffentlichung dieser Daten hindert aber einzelne Bürger davon insbesondere bei politischen Themen ihre Meinung kund zu tun.

Petitionen sollten wie Wahlen frei und geheim sein können.

Der Vergleich zu Wahlen ist naheliegend, da es in beiden Fällen um eine politische Meinungsäußerung geht und der Bürger bei der Teilnahme geschützt werden muss. Dies gilt insbesondere bei Themen, die in der Geselschaft kritisch diskutiert werden und bei denen Petent oder Unterzeichner Schikanen durch ihr persönliches Umfeld oder Sonstige befürchten können, wenn ihre Meinung öffentlich wird.

Der Petitionsausschuss argumentiert damit, dass die Unterzeichner auch bei einer Veröffentlichung des Namens ausreichend geschützt ist. Dem ist nicht so - um so mehr, wenn der Name selten ist, wie z.B. Stemke.
Insbesondere weist die Richtlinie zu öffentlichen Petitionen ausdrücklich darauf hin, dass Petitionen nicht veröffentlicht werden, wenn diese "in Persönlichkeitsrechte von Personen (z.B. durch Namensnennung) eingreift". Der Petent sollte den selben Schutz erfahren.

Stellt man eine schriftliche Anfrage zu diesem Thema an den Petitionsausschuss per Mail, erhält man keine Antwort.

Kommentar:
Der Schutz ist nötig. Nicht nur Presse oder Bürger, selbst Organe der Bundesregierung äussern gelegentlich verzerrende oder missverständliche Aussagen zu laufenden Petitionen; z.B. der Kommentar des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie zu der Online-Petition zum Thema Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009, die von über 130000 Bürgern mit unterzeichnet wurde - trotz der Gefahr in der Öffentlichkeit aus Unwissenheit oder Ignoranz als Kinderschänder diffamiert zu werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat sich in einer Weise geäussert, als würden die Bürger, welche die Petition mit unterzeichnen schlimme Dinge tun.
Petenten und Unterzeichner müssen vor eventuellen Repressalien durch Staat und Mitbürger geschützt werden. Ihre personenbezogenen Daten sind daher nicht zu veröffentlichen.

Öffentliche ePetition: Nukleare Ver- und Entsorgung

Eingereicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unter https://epetitionen.bundestag.de am 30. Juli 2009.

Die Veröffentlichung wurde aus nicht genauer präzisierten Gründen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt.


Siehe dazu auch meinen Beitrag "Werden ePetitionen Zensiert?"


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich

beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Der Deutsche Bundestag möge folgende Punkte des Atomrechts anpassen:

1.Endlagerung ist rückholbar zu gestalten

2.Endlagerung nur durch den Bund

3.Endlagerkosten fällig bei Einfuhr/Förderung

4.Gebühr deckt tatsächlichen Kosten

5.Verantwortliche und Nutzer sind persönlich haftbar.

6.Gewährleistung sicheren Abbaus

7.Ausfuhrverbot radioaktiven Materials

8.Sicherheit der Anlagen vor Katastrophen und Anschlägen

9.Keine radioaktiven Emissionen.

10.Angemessene Haftpflichtversicherung

11.Verjährung


Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Das Gesetz muss an die Erfahrungen mit strahlenden Abfällen angepasst werden.

Mit Radioaktivität muss der Staat wirtschaftlich und verantwortungsvoll umgehen:

1.Die Lagerung von Atomabfällen muss so erfolgen, dass das eingelagerte Gut jederzeit umgelagert werden kann.

Der Begriff Endlagerung bezeichnet die sichere Lagerung radioaktiven Materials bis zum Abklingen der Radioaktivität. Die Praxis zeigt, dass dies voraussichtlich nicht ohne Umlagerung der Stoffe geschehen kann. Alle bekannten Lager wurden bisher nach einiger Zeit unsicher.

2.Die Einlagerung von Atommüll darf nur durch die zuständige Bundesbehörde erfolgen.

Ausnahme bildet eine kurze Zwischenlagerung (Voschlag: 3 Monate).

Wirtschaftliche Interessen dürfen die Sicherheit nicht gefährden.

3.Für jedes importierte radioaktive Material ist bei der Einfuhr die Gebühr für die Endlagerung zu zahlen. Ebenso für Material das potentiell kontaminiert wird.

Die Kosten werden direkt offenbar und bezahlt / weniger Anreiz illegal zu entsorgen.

4.Zur Bestimmung der Gebühr nehme man die Kosten die durch das Ausräumen des Lagers Asse entstehen und rechne diese Kosten über die Menge der eingelagerten Stoffe und der bisherigen Betriebszeit des Lagers hoch auf die voraussichtliche Lagerdauer.

Fallen zur Lagerung tatsächlich weniger Kosten an als bezahlt wurden, so kann der zuviel gezahlte Betrag nach Ablauf der Endlagerung erstattet werden. Nachweispflicht liegt beim Begünstigten.

Fallen zur Lagerung mehr Kosten an als bereits entrichtet, so können diese Mehrkosten bei den Nutzern nachgefordert werden.

Dazu gehören auch Kosten aufgrund von Unfällen oder Katastrophen.

Nutzer sind u.a. Eigentümer (auch Gesellschafter / Aktionäre) und Betreiber von Atomanlagen wie auch die Nutzer vom Atomstrom oder deren Rechtsnachfolger.

5.Alle natürlichen Personen, die über den Umgang mit radioaktivem Material entscheiden sind für die Auswirkungen persönlich haftbar zu machen, da sie eine besondere Verantwortung tragen.

Dies gilt u.a. für Politik wie für Betreiber wie für deren Kapitalgeber und Gesellschafter.

6.Wer radioaktives Material einführt muss nachweisen, dass bei der Förderung des radioaktiven Materials die selben oder strengere Bestimmungen gelten wie in Deutschland und diese auch ausnahmslos angewendet werden. Ansonsten ist eine Einfuhr zu verweigern. (globale Verantwortung)

7.Das Ausführen radioaktiven Materials aus Deutschland ist verboten. (Verhinderung Missbrauch & Terror)

8.Kernanlagen und Lager müssen gegen Katastrophen abgesichert sein. Insbesondere auch gegen Erdbeben, Flugzeugabstürze oder Terroranschläge. Unsichere Anlagen sind unmittelbar zu schließen.

9.Anlagen die mit radioaktivem Material umgehen müssen sicherstellen dass keine Radioaktivität nach aussen gelangt. Auch nicht über Lüftung oder Abwässer.

10.Die Kosten eines GAU müssen ausreichend versichert sein.

11.Verjährung tritt mit abgeklungener Radioaktivität ein.

Diese Petition diskutiert nicht die Eignung von Lagerstätten.


Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben

wollen, können dieses Feld nutzen.

Anmerkungen:

Ich halte die hier aufgestellten Punkte nüchtern und neutral betrachtet für nachvollziehbar, verständlich, sinnvoll und notwendig.

Die Endlagerung radioaktiver Stoffe erfordert Zeiträume die jenseits jeder menschlichen Kulturerfahrung liegen.

Um unvorhergesehene Gefahren abwenden zu können ist es notwendig ein Endlager so zu gestalten, dass es jederzeit evakuiert und die Gefahrenstoffe wieder entfernt werden können.

Gelangt Radioaktivität in das Grundwasser, sind die betroffenen Gebiete großflächig für hunderttausende von Jahren verseucht.

Vergleich: Vor ca.6.000 Jahren begann man in Europa Metall (Kupfer) zu bearbeiten. Werkzeuge waren immernoch aus Stein und Knochen.

Das bedeutet, ein Endlager muss darauf ausgelegt sein von Zeit zu Zeit umziehen zu können. Jede andere Ausrichtung ist Verantwortungslos.

Hauptanliegen dieser Petition:

Endlager müssen stets zugänglich sein und sich wieder geordnet ausräumen lassen!

Diese Petition diskutiert nicht die Eignung von Lagerstätten.

Die Ursache für die aufzuwendenden Kosten entsteht prinzipiell mit der Bestellung und Förderung des Materials, spätestens aber mit der Einfuhr. Daher ist es notwendig, mit diesem Ereignis die notwendigen Beträge zurück zu legen.

Der sichere Betrieb eines Endlagers ist derart wichtig für das Wohl der Bevölkerung, dass diese Aufgabe nicht einer gewinnorientierten Privatwirtschaft überlassen werden darf. Dies muss einer auf das Wohl der Bevölkerung ausgerichteten Regierung obliegen.

Daher sind die Endlagerungskosten auch nicht privat zurück zu legen, sondern unmittelbar mit der Einfuhr des Materials zu entrichten.

Die Gebühren für Material das bereits im Umlauf ist müssen in einer Übergangsphase entrichtet werden.

Durch Versuchsendlager hat man in den letzen 40 Jahren einen Einblick über Gefahren und Kosten gewonnen. Zieht man das Versuchsendlager Asse zur Kostenabschätzung heran, so kommt man leicht auf Kosten von über 55.000.000.000.000 Euro für die nächste eine Million Jahre für die in der Asse eingelagerten Stoffe. (Angesetzt: 2,2 Mrd.Euro pro 40 Jahre)

Der Vergleich ist zulässig, da die Abschätzungen zur Standfestigkeit bei Eröffnung des Lagers Asse ähnlich positiv bewertet wurde wie für alle anderen heute diskutierten Lager.

Weitere Interessante Punkte:

* Säuft die Asse ab, speist sie nicht nur das Braunschweiger Land sondern mit der Oker und der Aller auch auch die Weser mit verseuchtem Wasser.

* Ein Gestein wasserdicht zu bekommen ist nicht sicher möglich - auch nicht für mehrere hunderttausend Jahre.

* Es ist erschreckend, dass 50 Autos leicht besser versichert sind als ein Atomkraftwerk versichert sein muss (Haftpflicht).

* Frage: Was spricht technisch dagegen, das ausgestrahlte Material wieder in die ursprünglichen Uran-Mienen zurück zu verfüllen? - Vermutlich gibt es nach dem Abbau in den ursprünglichen Mienen die selben Gefahren wie in heimischen Bergwerken?