Mittwoch, 16. September 2009

Öffentliche ePetition: Petitionsrecht - Datenschutz

Diese Petition wurde (noch) nicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestab möge beschließen, die Daten von Petenten und Unterzeichnern zu schützen - bei Öffentlichen Petitionen (online Petition) wie auch bei Einzelpetitionen.

Begründung:
Bei öffentlichen ePetitionen werden personenbezogene Daten des Petenten sowie der Unterzeichner veröffentlicht.

Für die Bearbeitung einer Petition ist es jedoch vollkommen ausreichend, wenn die Identitäten des Petenten und der Unterzeichner dem Petitionsausschuss bekannt sind.
Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten (Vollständiger Name, bzw. Vollständiger Name und Anschrift bzw. Land/Bundesland) ist nicht notwendig.
Eine Veröffentlichung dieser Daten hindert aber einzelne Bürger davon insbesondere bei politischen Themen ihre Meinung kund zu tun.

Petitionen sollten wie Wahlen frei und geheim sein können.

Der Vergleich zu Wahlen ist naheliegend, da es in beiden Fällen um eine politische Meinungsäußerung geht und der Bürger bei der Teilnahme geschützt werden muss. Dies gilt insbesondere bei Themen, die in der Geselschaft kritisch diskutiert werden und bei denen Petent oder Unterzeichner Schikanen durch ihr persönliches Umfeld oder Sonstige befürchten können, wenn ihre Meinung öffentlich wird.

Der Petitionsausschuss argumentiert damit, dass die Unterzeichner auch bei einer Veröffentlichung des Namens ausreichend geschützt ist. Dem ist nicht so - um so mehr, wenn der Name selten ist, wie z.B. Stemke.
Insbesondere weist die Richtlinie zu öffentlichen Petitionen ausdrücklich darauf hin, dass Petitionen nicht veröffentlicht werden, wenn diese "in Persönlichkeitsrechte von Personen (z.B. durch Namensnennung) eingreift". Der Petent sollte den selben Schutz erfahren.

Stellt man eine schriftliche Anfrage zu diesem Thema an den Petitionsausschuss per Mail, erhält man keine Antwort.

Kommentar:
Der Schutz ist nötig. Nicht nur Presse oder Bürger, selbst Organe der Bundesregierung äussern gelegentlich verzerrende oder missverständliche Aussagen zu laufenden Petitionen; z.B. der Kommentar des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie zu der Online-Petition zum Thema Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009, die von über 130000 Bürgern mit unterzeichnet wurde - trotz der Gefahr in der Öffentlichkeit aus Unwissenheit oder Ignoranz als Kinderschänder diffamiert zu werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat sich in einer Weise geäussert, als würden die Bürger, welche die Petition mit unterzeichnen schlimme Dinge tun.
Petenten und Unterzeichner müssen vor eventuellen Repressalien durch Staat und Mitbürger geschützt werden. Ihre personenbezogenen Daten sind daher nicht zu veröffentlichen.

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