Mittwoch, 16. September 2009

Öffentliche ePetition: Nukleare Ver- und Entsorgung

Eingereicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unter https://epetitionen.bundestag.de am 30. Juli 2009.

Die Veröffentlichung wurde aus nicht genauer präzisierten Gründen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt.


Siehe dazu auch meinen Beitrag "Werden ePetitionen Zensiert?"


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich

beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Der Deutsche Bundestag möge folgende Punkte des Atomrechts anpassen:

1.Endlagerung ist rückholbar zu gestalten

2.Endlagerung nur durch den Bund

3.Endlagerkosten fällig bei Einfuhr/Förderung

4.Gebühr deckt tatsächlichen Kosten

5.Verantwortliche und Nutzer sind persönlich haftbar.

6.Gewährleistung sicheren Abbaus

7.Ausfuhrverbot radioaktiven Materials

8.Sicherheit der Anlagen vor Katastrophen und Anschlägen

9.Keine radioaktiven Emissionen.

10.Angemessene Haftpflichtversicherung

11.Verjährung


Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Das Gesetz muss an die Erfahrungen mit strahlenden Abfällen angepasst werden.

Mit Radioaktivität muss der Staat wirtschaftlich und verantwortungsvoll umgehen:

1.Die Lagerung von Atomabfällen muss so erfolgen, dass das eingelagerte Gut jederzeit umgelagert werden kann.

Der Begriff Endlagerung bezeichnet die sichere Lagerung radioaktiven Materials bis zum Abklingen der Radioaktivität. Die Praxis zeigt, dass dies voraussichtlich nicht ohne Umlagerung der Stoffe geschehen kann. Alle bekannten Lager wurden bisher nach einiger Zeit unsicher.

2.Die Einlagerung von Atommüll darf nur durch die zuständige Bundesbehörde erfolgen.

Ausnahme bildet eine kurze Zwischenlagerung (Voschlag: 3 Monate).

Wirtschaftliche Interessen dürfen die Sicherheit nicht gefährden.

3.Für jedes importierte radioaktive Material ist bei der Einfuhr die Gebühr für die Endlagerung zu zahlen. Ebenso für Material das potentiell kontaminiert wird.

Die Kosten werden direkt offenbar und bezahlt / weniger Anreiz illegal zu entsorgen.

4.Zur Bestimmung der Gebühr nehme man die Kosten die durch das Ausräumen des Lagers Asse entstehen und rechne diese Kosten über die Menge der eingelagerten Stoffe und der bisherigen Betriebszeit des Lagers hoch auf die voraussichtliche Lagerdauer.

Fallen zur Lagerung tatsächlich weniger Kosten an als bezahlt wurden, so kann der zuviel gezahlte Betrag nach Ablauf der Endlagerung erstattet werden. Nachweispflicht liegt beim Begünstigten.

Fallen zur Lagerung mehr Kosten an als bereits entrichtet, so können diese Mehrkosten bei den Nutzern nachgefordert werden.

Dazu gehören auch Kosten aufgrund von Unfällen oder Katastrophen.

Nutzer sind u.a. Eigentümer (auch Gesellschafter / Aktionäre) und Betreiber von Atomanlagen wie auch die Nutzer vom Atomstrom oder deren Rechtsnachfolger.

5.Alle natürlichen Personen, die über den Umgang mit radioaktivem Material entscheiden sind für die Auswirkungen persönlich haftbar zu machen, da sie eine besondere Verantwortung tragen.

Dies gilt u.a. für Politik wie für Betreiber wie für deren Kapitalgeber und Gesellschafter.

6.Wer radioaktives Material einführt muss nachweisen, dass bei der Förderung des radioaktiven Materials die selben oder strengere Bestimmungen gelten wie in Deutschland und diese auch ausnahmslos angewendet werden. Ansonsten ist eine Einfuhr zu verweigern. (globale Verantwortung)

7.Das Ausführen radioaktiven Materials aus Deutschland ist verboten. (Verhinderung Missbrauch & Terror)

8.Kernanlagen und Lager müssen gegen Katastrophen abgesichert sein. Insbesondere auch gegen Erdbeben, Flugzeugabstürze oder Terroranschläge. Unsichere Anlagen sind unmittelbar zu schließen.

9.Anlagen die mit radioaktivem Material umgehen müssen sicherstellen dass keine Radioaktivität nach aussen gelangt. Auch nicht über Lüftung oder Abwässer.

10.Die Kosten eines GAU müssen ausreichend versichert sein.

11.Verjährung tritt mit abgeklungener Radioaktivität ein.

Diese Petition diskutiert nicht die Eignung von Lagerstätten.


Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben

wollen, können dieses Feld nutzen.

Anmerkungen:

Ich halte die hier aufgestellten Punkte nüchtern und neutral betrachtet für nachvollziehbar, verständlich, sinnvoll und notwendig.

Die Endlagerung radioaktiver Stoffe erfordert Zeiträume die jenseits jeder menschlichen Kulturerfahrung liegen.

Um unvorhergesehene Gefahren abwenden zu können ist es notwendig ein Endlager so zu gestalten, dass es jederzeit evakuiert und die Gefahrenstoffe wieder entfernt werden können.

Gelangt Radioaktivität in das Grundwasser, sind die betroffenen Gebiete großflächig für hunderttausende von Jahren verseucht.

Vergleich: Vor ca.6.000 Jahren begann man in Europa Metall (Kupfer) zu bearbeiten. Werkzeuge waren immernoch aus Stein und Knochen.

Das bedeutet, ein Endlager muss darauf ausgelegt sein von Zeit zu Zeit umziehen zu können. Jede andere Ausrichtung ist Verantwortungslos.

Hauptanliegen dieser Petition:

Endlager müssen stets zugänglich sein und sich wieder geordnet ausräumen lassen!

Diese Petition diskutiert nicht die Eignung von Lagerstätten.

Die Ursache für die aufzuwendenden Kosten entsteht prinzipiell mit der Bestellung und Förderung des Materials, spätestens aber mit der Einfuhr. Daher ist es notwendig, mit diesem Ereignis die notwendigen Beträge zurück zu legen.

Der sichere Betrieb eines Endlagers ist derart wichtig für das Wohl der Bevölkerung, dass diese Aufgabe nicht einer gewinnorientierten Privatwirtschaft überlassen werden darf. Dies muss einer auf das Wohl der Bevölkerung ausgerichteten Regierung obliegen.

Daher sind die Endlagerungskosten auch nicht privat zurück zu legen, sondern unmittelbar mit der Einfuhr des Materials zu entrichten.

Die Gebühren für Material das bereits im Umlauf ist müssen in einer Übergangsphase entrichtet werden.

Durch Versuchsendlager hat man in den letzen 40 Jahren einen Einblick über Gefahren und Kosten gewonnen. Zieht man das Versuchsendlager Asse zur Kostenabschätzung heran, so kommt man leicht auf Kosten von über 55.000.000.000.000 Euro für die nächste eine Million Jahre für die in der Asse eingelagerten Stoffe. (Angesetzt: 2,2 Mrd.Euro pro 40 Jahre)

Der Vergleich ist zulässig, da die Abschätzungen zur Standfestigkeit bei Eröffnung des Lagers Asse ähnlich positiv bewertet wurde wie für alle anderen heute diskutierten Lager.

Weitere Interessante Punkte:

* Säuft die Asse ab, speist sie nicht nur das Braunschweiger Land sondern mit der Oker und der Aller auch auch die Weser mit verseuchtem Wasser.

* Ein Gestein wasserdicht zu bekommen ist nicht sicher möglich - auch nicht für mehrere hunderttausend Jahre.

* Es ist erschreckend, dass 50 Autos leicht besser versichert sind als ein Atomkraftwerk versichert sein muss (Haftpflicht).

* Frage: Was spricht technisch dagegen, das ausgestrahlte Material wieder in die ursprünglichen Uran-Mienen zurück zu verfüllen? - Vermutlich gibt es nach dem Abbau in den ursprünglichen Mienen die selben Gefahren wie in heimischen Bergwerken?

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