Mittwoch, 16. September 2009

Werden ePetitionen zensiert?

Am 30. Juli 2009 habe ich online eine öffentliche ePetition zum Thema Nukleare Ver- und Entsorgung unter https://epetitionen.bundestag.de eingereicht.

Nachdem die Petition auch am 15. September 2009 immer noch nicht online war und der Status zu der Petition in meinem Profil "Status nicht Verfügbar" war, habe ich mich zur zuständigen Sachbearbeiterin des Petitionsausschusses durchtelefoniert

Frau Jaedtke konnte mir mitteilen, dass am 31. August 2009 eine Eingangsbestätigung per Post an mich versendet wurde. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Petition nicht die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen erfüllt und daher nicht veröffentlicht wurde. Sie würde wie eine allgemeine Petition behandelt werden und es sei eine Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestellt worden.

Man wollte mir aus Verfahrensgründen telefonisch nicht mitteilen, an welcher Voraussetzung es genau mangelt. Ich könne aber schriftlich eine Anfrage einreichen. Dies habe ich mit dem folgenden Schreiben getan:
Datum: 16. September 2009 11:47:19 MESZ
Betreff: Anfrage zur Petiton Pet 2-16-18-279-059003 / Nukleare Ver- und Entsorgung

Guten Tag Frau Jaedtke,
vielen dank für das freundliche Telefonat vom 15. September 2009. Schade, dass Sie meine Frage nicht telefonisch beantworten können. Wie gewünscht stelle ich diese hiermit schriftlich per Mail.
Sie haben mir Mitgeteilt, dass meine am 30. Juli 2009 als öffentliche Petition eingereichte Petition nicht veröffentlicht wurde, da diese die entsprechenden Voraussetzungen nach der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen nicht erfüllt. Die Petition würde jedoch entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen behandelt werden.
Sie haben nicht angegeben, in welchen Punkten die Petition nicht diesen Regeln entspricht. Ich habe angeboten bei Mitteilung der Regelverletzung die Petition entsprechend anzupassen - also zu 'heilen', um eine Veröffentlichung zu ermöglichen. Ich halte die Petition von derartigem allgemeinen Interesse, dass ich eine Veröffentlichung erreichen möchte.


Auch nach erneutem Studium der Richtlinien und der Petition durch mich sowie durch Andere ist uns weiterhin unklar, weshalb die Veröffentlichung der Petition abgelehnt wurde. Es geht um ein wichtiges Thema. Gerade deswegen habe ich die Petition als öffentliche Petition eingereicht.

Ich bitte Sie daher um eine Stellungnahme mit der Angabe der exakten Gründe, die zur Ablehnung der Veröffentlichung der Petition geführt haben. Ich bitte darum die Petition entsprechend 'heilen' zu dürfen, damit eine Veröffentlichung erfolgen kann, bzw. um Vorschläge, wie die Veröffentlichung einer entsprechenden Petition erreicht werden kann.

Können Sie bei der erneuten Prüfung der am 30. Juli 2009 eingereichten Petition keine Gründe entdecken, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, bitte ich Sie, die Petition zu veröffentlichen und mich auch in diesem Fall zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Stemke



PS:
Die auf der Seite http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/index.jsp angegebene Email-Adresse petitionsausschuss@bundestag.de scheint nicht gültig zu sein.
Aus dem Fehlerprotokoll:
193.17.232.1_does_not_like_recipient./Remote_host_said:_550_5.1.1_<petitionsausschuss@bundestag.de>:_Recipient_address_rejected:_User_unknown/Giving_up_on_193.17.232.1./

Des Weiteren möchte ich aufgrund dieses Vorfalls gerne 2 weitere Petitionen einreichen. Allerdings hindern mich daran derzeit Bedenken. Insbesondere der Punkt 4 d) der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen:
  • Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist
Mit dieser Klausel könnte jede weitere Veröffentlichung einer Petition nach der ersten, spätestens aber nach der zweiten veröffentlichen Petition abgelehnt werden.

Die Petitionen, die mir auf den Nägeln brennen sind:



Update 2009-09-24
Heute habe ich eine Antwort in der Post. Kurz zusammengefasst heisst es zur Begründung der Ablehnung:
"Ich bitte um ihr Verständnis, dass der Petitionsausschuss ... davon
absieht, die Ablehnung einer Veröffentlichung gegenüber dem Petenten
zu begründen."

Des weiteren klingt das Schreiben nun nicht mehr so, als würde die Petition gegen die Richtlinien verstoßen, sondern würde nun aus anderen Gründen, die der Ausschuss nicht nennen möchte nicht veröffentlicht.

Leider entsteht dadurch der Verdacht, dass der Petitionsausschuss die Veröffentlichung von Petitionen willkürlich unterbindet. Das "ihr" ist im Schreiben tatsächlich klein geschrieben.
Hier ausführlich die vollständige Antwort:
Nun frage ich mich, was kann man tun?
Hat die Petition das Potential, dass ein Aufruf an viele Menschen, die Petition selbst nochmals wortgleich als ePetition einzureichen etwas bewirkt?
Parallel dazu klassisch Unterschriften sammeln..?
Oder die Petition in einer Akte irgendwo verschimmeln lassen...?

12 Kommentare:

  1. Du musst weiterkämpfen und eine breite Öffentlichkeit herstellen!

    Sowas können wir uns nicht bieten lassen.
    Das riecht extrem nach Atom-Lobby. :|

    ARR!

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  2. Der Verstoß gegen die Richtlinien war also, anzunehmen, dass eine Petition, die den Richtlinien entspricht, veröffentlicht wird.

    Oder wie soll man das verstehen?

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  3. Seite zwei ist für mich nicht klick-, download- oder lesbar. Ist das nur bei mir so?

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  4. Das Problem mit Seite 2 ist behoben.

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  5. Ich hab deinen blog an verschieden Parteien und Redaktionen weitergeleitet.

    Ein Skandal!

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  6. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  7. ok, ich hab die Petition reingestellt und leite das mal an Interessierte weiter

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  8. Hi. Was hast Du wo reingestellt?

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  9. Deine Petition... ich habe sie nochmal genauso, wie Du sie verfasst hast, bei der Seite des Bundestags reingestellt.

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  10. cool.
    Frag dann auch in 3 Wochen gleich nach, warum sie online nicht erscheint ;)

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  11. Hallo Stemke,
    inzwischen habe ich vom Petitionsausschuss eine Antwort bekommen, warum die Petition nicht online gestellt wurde...
    http://mitglied.lycos.de/locomotio/petitionsantwort.pdf
    In der Antwort wird wirklich toll auf die Rechtslage eingegangen... nur Schade irgendwie, dass tatsächliche Verhältnisse und Berichterstattung freier Medien irgendwie ignoriert wurden

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  12. Hi,

    dies scheint kein Einzelfall einer zensierten Petition zu sein.

    Daher habe ich eine entsprechende Webseite programmiert, um dort gesammelt zensierte Petitionen zu veroeffentlichen. Ich wuerde mich sehr freuen wenn Ihr euch dort registriert und eure Petition eintragt.
    Die Seite ist ganz neu und erst seit wenigen Stunden online (ca. seit 18:00 Uhr am 27.12.2013): https://www.epetition-unzensiert.de/

    Bitte alle mithelfen die Werbetrommel ruehren, Twittern, Bloggen, Facebooken und vor allem selber zensierte Petitionen beisteuern ;)

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